Wer eine Infrarotheizung anschaffen möchte, fragt sich oft, ob es dafür staatliche Förderungen gibt. Die Antwort ist ernüchternd: Infrarotheizungen werden nicht direkt gefördert, weder von der KfW noch vom BAFA. Es gibt jedoch indirekte Wege, um Zuschüsse zu nutzen und die Betriebskosten zu senken.
Warum werden Infrarotheizungen selten gefördert?
Die Infrarotheizung wird mit Strom betrieben und gilt damit als Stromdirektheizung, nicht als erneuerbare Heiztechnik im Sinne der staatlichen Programme. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konzentriert sich auf Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Fernwärmeanschlüsse.
Seit 2024 läuft die Heizungsförderung über die KfW: Der Zuschuss 458 ersetzt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beim Heizungstausch, gilt aber ausschließlich für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen sowie Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse. Stromdirektheizungen wie Infrarot- oder Nachtspeicherheizungen sind ausdrücklich ausgenommen. Auch das BAFA fördert Infrarotheizungen nicht als Heizungstechnik. Daran hat sich auch 2026 nichts geändert.
Zur Einordnung, was Ihnen bei anderen Systemen entgeht: Die KfW-Förderung setzt sich aus einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den frühen Tausch alter Fossilheizungen und einem Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen zusammen, gedeckelt bei 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind beim Einfamilienhaus auf 30.000 Euro begrenzt, der maximale Zuschuss liegt also bei 21.000 Euro. Für eine Infrarotheizung gibt es davon nichts. Das relativiert sich allerdings durch die Preisklasse: Während eine Wärmepumpe selbst nach Förderung meist über 11.000 Euro kostet, liegt eine komplette Wohnungsausstattung mit Infrarotpaneelen bei 1.500 bis 2.500 Euro, ganz ohne Zuschuss. Die Details rechnet der Beitrag zu den Kosten und Stromverbrauch vor.
Der Grund für den Ausschluss: Der Gesetzgeber bewertet Heizsysteme nach ihrer Effizienz im Umgang mit Strom. Eine Wärmepumpe erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom das Drei- bis Vierfache an Wärme, eine Infrarotheizung exakt eine Kilowattstunde. Solange der Strommix nicht vollständig erneuerbar ist, gilt die Direktverstromung deshalb nicht als förderwürdige erneuerbare Wärme.
Indirekte Fördermöglichkeiten
Auch ohne direkten Zuschuss für das Heizpaneel können Sie von der BEG profitieren, denn gefördert wird, was den Energiebedarf senkt:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Für Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke und neue Fenster zahlt das BAFA Zuschüsse von 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Je besser die Dämmung, desto wirtschaftlicher läuft die Infrarotheizung, das zeigt die Faustregel 50 bis 90 Watt pro Quadratmeter im Watt-Rechner.
- Steuerbonus für Sanierungen: Energetische Maßnahmen am selbst genutzten Eigenheim lassen sich alternativ über die Einkommensteuer absetzen (20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre). Auch hier zählt die Gebäudehülle, nicht die Elektroheizung selbst.
- Regionale Programme: Einige Bundesländer und Kommunen bezuschussen Sanierungen, PV-Speicher oder in Einzelfällen Elektroheizungen. Die Programme ändern sich laufend und sind oft schnell ausgeschöpft. Ein Blick in die Förderdatenbank des Bundes und auf die Webseite Ihrer Kommune lohnt deshalb direkt vor dem Kauf.
Wichtig bei allen BEG-Wegen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und für Zuschüsse ab bestimmten Höhen ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Wer ohnehin saniert, sollte den individuellen Sanierungsfahrplan mitnehmen, er erhöht den Zuschuss für Hüllen-Maßnahmen von 15 auf 20 Prozent und kostet selbst nur einen geförderten Eigenanteil.
Förderung über Photovoltaik
Der attraktivste Weg führt über die Photovoltaik. Wird die Infrarotheizung mit selbst erzeugtem Solarstrom betrieben, sinken die Betriebskosten deutlich, denn eigener PV-Strom kostet in der Erzeugung nur einen Bruchteil des Netzstrompreises von aktuell 37 Cent pro Kilowattstunde (BDEW, Stand 04/2026). Für die PV-Anlage selbst gibt es handfeste Vergünstigungen:
- Null Prozent Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern für Wohngebäude.
- Einspeisevergütung nach EEG für Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen.
- KfW-Kredit 270 als zinsgünstige Finanzierung für Anlage und Speicher.
Eine Einschränkung gehört zur ehrlichen Rechnung: Im Winter, wenn der Heizbedarf am größten ist, liefert die PV-Anlage am wenigsten Strom. Ohne Speicher deckt sie deshalb nur einen Teil des Heizstroms; als Ergänzung bleibt der normale Haushaltstarif. Günstige Heizstromtarife scheiden laut Verbraucherzentrale für steckerfertige Infrarotheizungen meist aus, weil dafür ein separater Zähler nötig wäre.
Fazit
Eine direkte Förderung für Infrarotheizungen gibt es nicht: KfW und BAFA schließen Stromdirektheizungen aus. Wer klug kombiniert, holt trotzdem etwas heraus: geförderte Dämmung senkt den Wattbedarf, die steuerbegünstigte PV-Anlage liefert günstigen Heizstrom. So bleibt die Infrarotheizung das, was sie wirtschaftlich am besten kann: eine günstige, flexible Zusatzheizung mit niedrigen Anschaffungskosten.